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Allgemeine Geschäftsbedingungen Culinaire Catering
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AGB's von Culinaire Catering

Auszug aus den Vertragsbestimmungen für Partyservice und Catering:

Leistung
Das Culinaire Catering verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältigster Weise vorzugehen. Sie ist bemüht zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand den Anlass durchzuführen. Bei der Auswahl der Speisen und der Getränke wird auf einwandfreie Qualität besonderen Wert gelegt.

Auftragsbestätigung
Eine Auftragsbestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, beides ist gleicher Massen verbindlich. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende oder vom Kunden zusätzlich angeforderte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle teilnehmenden Gäste anzugeben, bis spätestens 1 Woche vor dem Anlass.
Sollte die Bestätigte Anzahl Gäste überschritten werden, so werden die zusätzlichen Gäste nachträglich in Rechnung gestellt.
Die Firma Culinaire Catering, lehnt jegliche Verantwortung ab wenn es zu Engpässen in der Verpflegung kommt, hervorgerufen durch Gäste welche der Firma nicht gemeldet wurden.

Offerten
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine weitere detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die Culinaire Catering berechtigt, für Ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ein vom Kunden gewünschtes Probeessen oder eine Degustation von Wein wird speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig.

Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss bis spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung der Anzahl Gäste wird automatisch die ursprünglich vereinbarte Anzahl verrechnet.

Abbestellung von Anlässen 40-1 Tage vor dem Anlass:
Bei Absage eines Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
* bis 40 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
* 39 – 30 Tage vor dem Anlass: 30% der vereinbarten Leistungen (ohne Getränke)
* 29 – 15 Tage vor dem Anlass: 45% der vereinbarten Leistungen (ohne Getränke)
* 14 – 5 Tage vor dem Anlass: 60% der vereinbarten Leistungen (ohne Getränke)
* 4 - 0 Tage vor dem Anlass: 80% der vereinbarten Leistungen
Bei einer Abbestellung von Einzelposten der in der Bestätigung aufgeführten Positionen,
gilt dieselbe Regelung. Es liegt im Ermessen der Firma, ob diese in Rechnung gestellt werden.

Hilfspersonenhaftung
Die Culinaire Catering schlisst eine Haftung für Schäden aus, welche durch Hilfspersonal seitens des Veranstalters in Ausübung ihrer vertraglichen Verrichtung der Arbeit zu Lasten des Kunden verursacht haben.

Unfallversicherung
Nur das von unserer Firma direkt entlöhnte Personal ist versichert.
Unfälle, welche betriebsfremden Hilfskräften während dem Auf- und Abbau von Infrastruktur zustossen, sind nicht versichert.

Nachtzuschläge
Ab Mitternacht, wird zum Stundenansatz für Service- und Küchenpersonal zusätzlich ein Nachtzuschlag von 20% / Stunde und Person verrechnet.

Technische Anlagen
Für zugemietete technische Anlagen erheben wir eine Vermittlungsgebühr von 15%. Sollten Störungen oder Defekte an technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, wird die Culinaire Catering soweit möglich für die sofortige Abhilfe besorgt sein. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus nicht hergeleitet werden und werden nicht akzeptiert.

Infrastruktur
Für die Miete von Infrastruktur, gelten die allgemeinen Vertragsbestimmungen, ersichtlich im Auszug über die Vertragsbestimmungen für die Miete von Festzelten und Zubehör.

Haftung
Die Culinaire Catering übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände Dritter.
Diebstähle oder Beschädigungen am Mietmaterial, während der Mietdauer, durch den Mieter oder Dritte verursacht, sind vom Mieter zu übernehmen.
Leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden werden wegbedungen.

Zahlungsbedingungen
Die Culinaire Catering erhebt in der Regel ca. 14 Tage vor Durchführung eines Anlasses eine Akontozahlung von 50% für Wareneinkäufe. Die Restzahlung ist nach Abschluss des Anlasses gemäss detailliert ausgestellter Rechnung innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar.
Bei erheblich verspäteter Zahlung der Rechnung, hat die Culinaire Catering das Recht, nachträglich 5% Verzugszins auf die Gesamtsumme ab dem Datum der Fälligkeit in Rechnung zu stellen.

Besonderes
Die Culinaire Catering ist verpflichtet die in der Auftragsbestätigung angegebene Anzahl Gäste zu verpflegen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lebensmittel, welche nicht verzehrt worden sind.
Es obliegt der Culinaire Catering über die Verwendung der Speisen zu entscheiden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Zug und es kommt das schweizerische Recht zur Anwendung.


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